Kleine und mittlere Unternehmen können bei der Umrüstung auf energieeffiziente Absauganlagen von einer Kombination aus staatlichem Investitionszuschuss und steuerlicher Abschreibung profitieren. Möglich sind unter anderem ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von rund 45 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie eine degressive Abschreibung von etwa 30 %, die die Steuerlast im Investitionsjahr senkt. Investieren Sie jetzt mit staatlicher Förderung in energieeffiziente Technik und legen Sie mit der Modernisierung Ihrer Absauganlage den Grundstein für geringeren Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und reduzierte CO₂-Emissionen.
„Wer ohnehin über die Modernisierung seiner Absauganlage nachdenkt, sollte das jetzt angehen. Nicht weil wir das sagen, sondern weil die Förderkonditionen gerade so gut wie selten sind. Wir helfen Ihnen, das Potenzial vollständig auszuschöpfen.“
Jonathan Schmidt, Geschäftsführer Büchel GmbH
Aktuell gibt es zwei staatliche Förderprogramme,
die Industrieunternehmen bei Modernisierung ihrer
Absaugtechnik unterstützen:
Mit dem BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ fördert der Staat Investitionen in moderne Absauganlagen mit bis zu 45 %, direkt als Zuschuss, nicht als Kredit.
Der Wachstumsbooster (auch „Investitionsbooster“) ermöglicht für neue, bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % im ersten Jahr.
EEW-Zuschuss und Investitionsbooster können kombiniert werden. Wer 2026 oder 2027 investiert, nutzt beide Programme gleichzeitig. Der Investitionsbooster erfordert keinen gesonderten Antrag. Die degressive Abschreibung wird direkt in der Steuererklärung geltend gemacht.
Von den Fördermöglichkeiten profitieren sowohl kleine wie auch mittlere Unternehmen bis hin zum Konzern. Die Förderhöhe hängt von Ihrer Unternehmensgröße und dem gewählten Fördermodul ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
Achtung:
Die Anlage muss bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft und der Antrag vor der Investition gestellt werden! Wer vorher bestellt oder baut, verliert den Förderanspruch vollständig!
Büchel-Absaugtechnik erfüllt die technischen Voraussetzungen des EEW-Programms.
Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Maschinenpark ab:
Die Lösung für flexible und dezentrale Maschinenstandorte
Schadstoffe, Aerosole, Rauch und Staub direkt an der Maschine erfassen, bevor sie Probleme machen.
Die Lösung für vernetzte Produktionsumgebungen
Eine zentrale Anlage versorgt den gesamten Maschinenpark und nutzt die Abwärme gleich mit.
Büchel begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Für den Förderantrag und alle erforderlichen
Nachweise arbeiten wir mit einem erfahrenen Energieberater zusammen.
1. Kostenlose Bestandsaufnahme mit Büchel.
Wir prüfen Ihre aktuelle Anlage, zeigen Modernisierungsoptionen und klären gemeinsam, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
2. Energieberater einbinden.
Für die Premiumförderung ist ein beim BAFA gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Wir arbeiten mit einem erfahrenen Energieberater zusammen, der den Förderantrag und alle erforderlichen Nachweise erstellt.
3. Angebot einholen.
Bei der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt vorliegen. Wir stellen sicher, dass alles korrekt aufgesetzt ist.
4. Antrag stellen, vor der Investition.
Der Förderantrag wird online über das FZD-Portal (fzd.bafa.de) eingereicht. Wichtig: Der Antrag muss vor der ersten Bestellung und vor Baubeginn vorliegen. Wir koordinieren diesen Schritt mit Ihnen.
5. Bewilligungsbescheid abwarten.
Das BAFA prüft und erteilt den Zuwendungsbescheid. Erst dann beginnt die Umsetzung.
6. Anlage installieren, Büchel übernimmt.
Wir liefern, installieren und erstellen gemeinsam mit dem Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN).
7. Förderung ausgezahlt.
Nach Einreichung des Verwendungsnachweises überweist das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Unternehmenskonto.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, vom kleinen Lohnfertiger bis zum Großbetrieb. Die Förderhöhe hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie konkret möglich ist.
Büchel begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Für den Förderantrag und alle erforderlichen Nachweise arbeiten wir mit einem erfahrenen Energieberater zusammen. Sie haben von Anfang an das richtige Team an Ihrer Seite.
Der Förderantrag für Ihre Absauganlage muss vor der ersten Bestellung und vor Baubeginn beim BAFA eingereicht sein. Rückwirkend ist keine Förderung möglich. Je früher Sie starten, desto mehr Zeit bleibt für eine sorgfältige Planung.
Ja. Beide Programme sind kombinierbar. Der Investitionsbooster ist ein steuerliches Instrument und fällt nicht unter das Kumulierungsverbot des EEW-Programms.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen. Im ersten Schritt vereinbaren wir eine kostenlose Bestandsaufnahme vor Ort, ohne Verkaufsdruck, nur mit dem Ziel, Klarheit über Ihre Optionen zu schaffen.
Modul 4 Basisförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ermöglicht die Förderung von Investitionen in effizientere Anlagen, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass bestehende ineffiziente Anlagen ersetzt und mindestens 15 % Endenergie eingespart werden; die Förderung beträgt 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro.
Modul 4 Premiumförderung steht Unternehmen aller Größen offen und fördert technologieoffen Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, insbesondere bei Anlagen für Wärme, Kühlung und Belüftung in der Produktion. Die Förderung beträgt bis zu 45 % (kleine Unternehmen), 35 % (mittlere) bzw. 25 % (große Unternehmen), mit einem möglichen Bonus von bis zu 10 Prozentpunkten für Dekarbonisierungsmaßnahmen und einer maximalen Fördersumme von 20 Millionen Euro.
Der Dekarbonisierungsbonus im EEW (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) ist ein zusätzlicher Förderaufschlag von bis zu 10 Prozentpunkten für Maßnahmen, die nachweislich zur deutlichen Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen, etwa durch Abwärmenutzung, Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff. Er wird ergänzend zur regulären Förderung gewährt, sofern die Maßnahme einen klaren Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen leistet.
Der Investitionsbooster ist ein steuerliches Instrument der Bundesregierung, verankert im Investitionssofortprogramm 2025. Es handelt sich nicht um einen direkten Zuschuss, sondern um ein freiwilliges Wahlrecht bei der Steuerabschreibung: Unternehmen dürfen neue bewegliche Anlagegüter in den ersten Jahren deutlich schneller von der Steuer absetzen als bei der normalen linearen Abschreibung.
Der „Investitionsbooster" steht allen Unternehmen offen — vom Mittelständler bis zum Konzern. Keine Einschränkung auf bestimmte Unternehmensgrößen, keine Branchenbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist und die Anlage betrieblich nutzt.
Für alle neuen beweglichen Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt nun eine degressive Abschreibungsrate von bis zu 30 Prozent. Die Regel betrifft eine breite Palette von Investitionen: von Produktionsmaschinen und gewerblichen Fahrzeugen bis hin zu Gabelstaplern und IT-Hardware. Die steuerlichen Vorteile gelten ausdrücklich auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Nicht begünstigt sind Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software-Lizenzen allein, Patente).
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, persönlich! Nicht automatisiert.
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